Blankoverordnung

Die neue Heilmittelverordnung

Die neue Heilmittelverordnung Namens ,,Blankoverordnung“ steht uns ab dem 01.11.25 zur Verfügung.

Die neue Heilmittelverordnung Namens ,,Blankoverordnung“ steht uns ab dem 01.11.25 zur Verfügung.

Aktuell ist sie für alle Schulterdiagnosen gültig.

Wir sind durch Schulungen und interne Fortbildungen auf dem neusten Stand und können sie zur Heilmittelverordnung gerne beraten.

Ebenso können wir den ganzen Versorgungsbedarf mithilfe unseres Fachpersonals und unserem großen Therapieraum mit Geräten abdecken.

Sie können auch Ihren Arzt nach einer Blankoverordnung fragen und sich von ihm informieren lassen.

Ein großer Vorteil der Blankoverordnung ist, dass Sie ausführlich durch Therapeuten untersucht werden und danach wird entschieden, welche Therapie für sie am besten ist.

Das bedeutet für Sie auch, dass Sie nicht nach 6 abgeschlossen Behandlungen wieder zum Arzt gehen müssen, um sich eine neue Verordnung verschreiben zu lassen.

Liebe Grüße Ihre PhysioWelt